3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen aktuelle Führungsberichte der Regionalgefängnisse Thun (pag. 1943 f.) und Bern (pag. 1939 f.) sowie ein aktueller Strafregisterauszug (pag. 1942) über den Beschuldigten eingeholt. Im Weiteren wurden von Amtes wegen die Akten betreffend das Haftentlassungsgesuch vom 27. Juni 2019 beigezogen (SK 19 259). Bei der Kantonspolizei Bern wurden die im Bericht FDF vom 23. Oktober 2017 (pag. 364) erwähnte DVD mit Auswahlkatalogen ediert. Zudem wurden anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung der Beschuldigte (pag.