4 klägerin D.________ (nachfolgend: Privatklägerin) (pag. 1777 ff.) erklärten Anschlussberufung oder beantragten Nichteintreten auf die Berufung des Beschuldigten. Mit Verfügung vom 16. Mai 2019 ordnete die Verfahrensleitung den Verbleib des Beschuldigten in Sicherheitshaft an (pag. 1769 f). Mit Verfügung vom 10. Juli 2019 wies die Verfahrensleitung ein vom Beschuldigten am 27. Juni 2019 gestelltes Haftentlassungsgesuch ab (Verfahren SK 2019 259).