__ mit der Wahrung seiner Interessen (pag. 1567). Die vorinstanzliche Verfahrensleitung sistierte in der Folge mit Verfügung vom 29. März 2019 das amtliche Mandat von Rechtsanwältin C.________ bis auf weiteres (pag. 1646 f). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 23. April 2019 (pag. 1682 ff.). Die Berufungserklärung des Beschuldigten ging form- und fristgerecht am 14. Mai 2019 beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag. 1764). Weder die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern (pag. 1774 ff.) noch die Straf- und Zivil-