2. Berufung Gegen dieses Urteil meldeten Rechtsanwältin C.________ namens und im Auftrag von A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) am 21. Dezember 2019 (pag. 1511) und der Beschuldigte selber am 24. Dezember 2019 (pag. 1512) je fristgerecht Berufung an (pag. 1511). Mit Schreiben vom 23. Januar 2019 (pag. 1530) stellte der Beschuldigte ein Gesuch um Auswechslung der amtlichen Verteidigung in Aussicht, reichte ein solches aber nie ein. Stattdessen beauftragte er dann am 12. März 2019 Rechtsanwalt B.________ mit der Wahrung seiner Interessen (pag.