3. Folgende Gegenstände werden zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB): - Diverse Sexualspielzeuge - 3 Koffer mit Sexualspielzeug - 7 CD’s mit pornographischem Inhalt - Festplatte WD 5000H1U - Festplatte WD1200 (aus Computer Compaq Evo) - 1 Küchenmesser 4. Folgende Gegenstände werden dem Beschuldigten bzw. der berechtigten Person nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben: - 1 Computer Compaq Evo (ohne Festplatte) - 1 Paar Schuhe, Leder, braun - 1 schwarze Jacke - 1 Jeanshose blau mit Gurt - 1 Mobiltelefon Nokia, Typ 6230i