2. Zur Bezahlung von CHF 5‘000.00 Genugtuung zuzüglich 5 % Zins seit dem 30.08.2017 an die Straf- und Zivilklägerin D.________. 3. Für den Zivilpunkt werden keine Kosten ausgeschieden. V. Weiter wird verfügt: 1. A.________ wird in Sicherheitshaft belassen. Die Verlängerung der Sicherheitshaft wird für vorerst auf 3 Monate bewilligt (Art. 231 i.V.m. Art. 227 StPO). [Begründung] 3 2. Die beschlagnahmte Waffe Schreckschusspistole (Marke EM-GE, Mod. 5, Cal. 320) wird zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB).