2. Zu einer Freiheitsstrafe von 32 Monaten. Davon sind 6 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 26 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt. Die Polizeihaft von 2 Tagen (03.04.2015 – 04.04.2015) wird im Umfang von 2 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 35 3. Zu einer Geldstrafe von 170 Tagessätzen zu CHF 60.00, ausmachend total CHF 10'200.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt.