34 Abs. 2 StGB). Der Beschuldigte erzielt ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 3'600.00, zu berücksichtigen ist dabei seine Lohnpfändung in der Höhe von CHF 1'100.00. Gestützt hierauf ist die Tagessatzhöhe auf CHF 60.00 festzusetzen. 12.15 Bedingter Strafvollzug Das Gericht schiebt den Vollzug einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren in der Regel auf, wenn eine unbedingte Strafe nicht notwendig erscheint, um den Täter von der Begehung weiterer Verbrechen oder Vergehen abzuhalten (Art. 42 Abs. 1 StGB).