Für die lange Verfahrensdauer wird vorliegend ein Abzug von circa 1/5, pauschal 40 Strafeinheiten, gewährt. Nach dem Abzug für die lange Verfahrensdauer verbleibt damit im Ergebnis eine Geldstrafe von 170 Tagessätzen. 12.14 Höhe Tagessatz Das Gericht bestimmt die Höhe des Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters im Zeitpunkt des Urteils, namentlich nach Einkommen und Vermögen, Lebensaufwand, allfälligen Familien- und Unterstützungspflichten sowie nach dem Existenzminimum (Art. 34 Abs. 2 StGB).