Der Täter widersetzte sich damit sogar mehrfach der staatlichen Autorität. 12.11.3 Subjektive Tatschwere (subjektives Tatverschulden) Der Beschuldigte wollte durch die Flucht verhindern, dass ihn die Polizei erneut ohne Führerausweis und ohne Kontrollschilder als Lenker eines Fahrzeugs erwischen würde und dass ihn seine Bekannten bei der Kontrolle sehen könnten. Seine Tat war daher rein egoistisch motiviert und er beabsichtigte mit seiner waghalsigen Fluchtfahrt folglich gerade, der Polizei zu entkommen und sich der staatlichen Autorität damit zu widersetzen. Er handelte direktvorsätzlich und dies mehrfach.