12.10.3 Fazit Der Schuldspruch wegen Bruch amtlicher Beschlagnahme würde unter Berücksichtigung der Tatkomponenten für sich alleine zu einer Bestrafung von 45 Strafeinheiten führen. Asperiert wird er mit 30 Strafeinheiten berücksichtigt, was zu einer Erhöhung der Strafe auf 185 Strafeinheiten führt.