Nach der Fluchtfahrt, welche zur Beschlagnahme der Fahrzeuge führte, hatte sich der Beschuldigte einsichtig gezeigt, weshalb es umso unverständlicher erscheint, dass er danach noch den Entschluss fasste, eine solche Tat zu begehen. Offenbar hatte der Beschuldigte überhaupt nicht eingesehen, wieso die Fahrzeuge beschlagnahmt worden sind. Es interessierte ihn lediglich, die Autoteile und damit das notwendige Geld zu beschaffen und er schreckte zur Erreichung dieses Ziels auch nicht davor zurück, kriminelle Handlungen zu begehen.