Die Strafe erhöht sich damit auf 150 Strafeinheiten. 12.9 Asperation mit AKS Ziff. 3., Hausfriedensbruch (Art. 186 StGB) / Tatkomponenten 12.9.1 Objektive Tatschwere (objektives Tatverschulden) Der Beschuldigte betrat an einem Abend in der Zeit vom 15. bis 25. Dezember 2015 das mit Maschendrahtzaun umfriedete Gelände der S.________, gegen den Willen der berechtigten Einwohnergemeinde D.________. Geschütztes Rechtsgut ist das Hausrecht, welches gemäss Bundesgericht die Befugnis darstellt, über die bestimmten Räume ungestört zu herrschen und darin den eigenen Willen frei zu betätigen (BGE 83 IV 154 E 1 S. 157).