Seine Motivation war folglich rein egoistisch. Er hat sich von der Beschlagnahme nicht beeindrucken lassen und sich erdreistet, sich gewaltsam Zutritt zum Gelände zu verschaffen, um Autoteile zu entwenden. Das Delikt wäre leicht vermeidbar gewesen, indem sich der Beschuldigte auf legale Weise hätte Geld beschaffen, resp. die vorzeitige Verwertung der beschlagnahmten Autos hätte beantragen können. 12.8.4 Fazit Aufgrund der gesamten Umstände ergibt sich für den Schuldspruch der Sachbeschädigung eine Strafe von 35 Strafeinheiten, asperiert mit 25 Strafeinheiten zu berücksichtigen. Die Strafe erhöht sich damit auf 150 Strafeinheiten.