Dann habe er erfahren, dass es Leute gebe, welche insbesondere Autositze suchen würden, weshalb er diese bei den beschlagnahmten Fahrzeugen entwendete (pag. 221). Um das Gelände mit den beschlagnahmten Autos betreten zu können, musste der Beschuldigte unweigerlich den Zaun beschädigen, auch wenn diese Beschädigung nicht das primäre Ziel des Beschuldigten gewesen ist, sondern eher eine Nebenfolge auf dem Weg dorthin, so wollte er den Zaun dennoch bewusst durchtrennen. Seine Motivation war folglich rein egoistisch.