Tatkomponenten 12.8.1 VBRS-Richtlinien Für den Referenzsachverhalt in den VBRS-Richtlinien, in welchem der Täter den Lack an einem fremden Personenwagen zerkratzt, was einen Sachschaden von knapp über CHF 300.00 verursacht, wird eine Strafe von 15 Strafeinheiten vorgesehen. Anhand der Schadenshöhe ist diese Referenzstrafe zu erhöhen (vgl. S. 47 VBRS-Richtlinien).