und schufen ein erhöhtes Risiko für einen Unfall. Die Reifen streiften aufgrund der Spurenverbreitung und Tieferlegung des Fahrwerks die Aussenseite der Kotflügel und wiesen dadurch an der Vorderachse Rillen auf, was z.B. zu einem Platzen der Reifen während der Fahrt hätte führen können. Hinzu kommt, dass aufgrund der abgedeckten Beleuchtungen, die Sichtbarkeit des Fahrzeugs beeinträchtigt war. Die Tieferlegung und Spurverbreitung sowie die Abdeckung der Beleuchtung des Fahrzeugs hatten auch optische Zwecke. 12.4.3 Subjektive Tatschwere (subjektives Tatverschulden)