Tatkomponenten 12.4.1 VBRS-Richtlinien Bei vorsätzlicher Beeinträchtigung der Betriebssicherheit eines Motorfahrzeugs und dadurch entstandener Unfallgefahr sehen die VBRS-Richtlinien eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Strafe ab 25 Strafeinheiten vor (vgl. S. 11 VBRS- Richtlinien).