12.3.5 Fazit Aufgrund der versuchten Tatbegehung ist somit für das isolierte Delikt von 30 Strafeinheiten auszugehen. Da dieses Delikt im Rahmen der Fluchtfahrt begangen wurde und somit in engem Zusammenhang mit dem Einsatzstrafendelikt (pflichtwidriges Verhalten bei Unfall) steht, drängt sich eine Asperation um 1/2 auf. Die Einsatzstrafe ist damit um 15 Strafeinheiten auf 55 Strafeinheiten zu erhöhen. 12.4 Asperation mit AKS Ziff. 1.4., Beeinträchtigung der Betriebssicherheit eines Fahrzeugs (Art. 93 Abs. 1 SVG) / Tatkomponenten 12.4.1 VBRS-Richtlinien