Der Beschuldigte tat von seiner Seite aus alles, um sich der Polizeikontrolle zu entziehen, er ist zuletzt sogar noch ausgestiegen und weggerannt. Andererseits kooperierte der Beschuldigte nach der Anhaltung durch die Polizei einwandfrei, so dass die Massnahme mit leichter Verzögerung durchgeführt werden konnte. Die Strafe wird auf Grund des Versuchs um 10 Strafeinheiten auf 30 Strafeinheiten reduziert. 12.3.5 Fazit Aufgrund der versuchten Tatbegehung ist somit für das isolierte Delikt von 30 Strafeinheiten auszugehen.