Insbesondere, als er mit dem Auto schlussendlich verunfallte, hätte er das Ganze beenden können. Er entschied sich aber zu Fuss weiter zu flüchten. Die Massnahmen hätten durch sein Kapitulieren rascher durchgeführt werden können. Auf Grund der objektiven und subjektiven Tatkomponenten ist von einer Strafe von 40 Strafeinheiten für eine vollendete Deliktsbegehung auszugehen. 12.3.4 Strafmilderung/Strafminderung zufolge Versuch Da die Massnahmen schlussendlich mit etwas Verzögerung trotzdem noch zeitnah durchgeführt werden konnten, ist dem Beschuldigten lediglich die versuchte Tatbegehung vorzuwerfen. Beim Versuch i.S.v.