12.3.2 Objektive Tatschwere (objektives Tatverschulden) Der Beschuldigte ist am 3. April 2015, nachdem er die Fahrerflucht begangen und mehrere Verkehrsunfälle verursacht hatte, vom letzten Unfallort schlussendlich zu Fuss weiter geflüchtet, um zu versuchen, sich dem Zugriff der Polizei zu entziehen. Bei einem der Unfälle resultierte lediglich ein Sachschaden, beim anderen jedoch ein Personenschaden, weshalb nicht mehr von Bagatellunfällen gesprochen werden kann.