Tatkomponenten 12.2.1 VBRS-Richtlinien Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten per 1. Juli 2017 (nachfolgend VBRS-Richtlinien) sehen für eine Widerhandlung gegen Art. 92 Abs. 2 SVG bei einem Unfall mit Personenschaden eine Sanktion ab 25 Strafeinheiten vor (vgl. S. 23 VBRS-Richtlinien). 12.2.2 Objektive Tatschwere (objektives Tatverschulden) Der Beschuldigte hat am 3. April 2015 bei seiner Fahrerflucht mehrere Verkehrsunfälle verursacht.