92 Abs. 2 SVG). Die Vorinstanz hat die Tatkomponenten der nachfolgenden Delikte ausführlich erörtert (pag. 554 ff., S. 37 ff. der Urteilsbegründung). Die Kammer kann deren Ausführungen im Folgenden teilweise übernehmen, teilweise sind sie jedoch zu ergänzen und/oder zu korrigieren. 12.2 Einsatzstrafe für AKS Ziff. 1.3., pflichtwidriges Verhalten bei Unfall (Art. 92 Abs. 2 SVG) / Tatkomponenten 12.2.1 VBRS-Richtlinien Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten per 1. Juli 2017 (nachfolgend VBRS-Richtlinien) sehen für eine Widerhandlung gegen Art.