Ein Strafvollzug von 6 Monaten wird ausreichen, um die nötige Signalwirkung beim Beschuldigten auszulösen. Da er sich noch nie im Strafvollzug befunden hat, wird dies für ihn bereits sehr einschneidend sein und es ist davon auszugehen, dass ihn diese Strafe davon abhalten wird, nach der Entlassung erneut zu delinquieren. Über dem Beschuldigten hängt zudem nach dem Strafvollzug nach wie vor