Der Beschuldigte war seit den zur Diskussion stehenden Straftaten immer wieder arbeitstätig und hat nun seit April 2019 eine Festanstellung in der Autobranche und somit im ursprünglich gelernten Beruf. Der Beschuldigte lebt in geordneten Verhältnissen, er zahlt im Rahmen einer Lohnpfändung seine Schulden ab und versucht, mit seinen Taten abzuschliessen. Unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände ist festzuhalten, dass gute Bewährungsaussichten bestehen, dem Beschuldigten ist somit der teilbedingte Strafvollzug zu gewähren.