Es ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte zwar einsah, dass seine Taten nicht gut waren. Ob er jedoch in der Tat bereute, eine derartige Gefahr für die Mitmenschen geschaffen zu habe, ist fraglich, diesbezüglich äusserte er sich nicht. Die Kammer hatte den Eindruck, dass der Beschuldigte die Taten insbesondere deshalb bereute, weil ihm mit der drohenden Gefängnisstrafe die Konsequenzen für sein eigenes Leben bewusst wurden. Dieser Punkt ist damit neutral zu gewichten. 11.3.6 Fazit Täterkomponenten Die Freiheitsstrafe ist aufgrund der Täterkomponenten um 6 Monate zu erhöhen, was eine Freiheitsstrafe von 38 Monaten ergibt.