Die Kammer ist der Ansicht, dass sich die entlastenden Elemente (Geständnis) und belastende Elemente (Delinquieren während laufendem Verfahren) insgesamt aufwiegen, weshalb unter diesem Titel weder eine Strafminderung noch eine Straferhöhung zu erfolgen hat. 11.3.5 Reue und Einsicht Der Beschuldigte gab an der Berufungsverhandlung zu Protokoll, dass diese Taten die grösste Dummheit seines Lebens gewesen seien und er dies nicht wieder machen würde (pag. 713). Es ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte zwar einsah, dass seine Taten nicht gut waren.