Anzumerken ist jedoch, dass die Polizei und die Passanten seine Fahrmanöver gesehen hatten, ein Bestreiten somit ohnehin nicht zielführend gewesen wäre. Der Beschuldigte delinquierte während laufendem Verfahren weiter, indem er im Anschluss an die Fluchtfahrt vom 3. April 2015 noch Teile an den beschlagnahmten Autos demontierte, um diese zu verkaufen, und indem er im November 2015