Aus den Vorakten ergibt sich, dass sich der Beschuldigte am 01.10.2012, widerrechtlich Kontrollschilder aneignete und am 03.12.2012 bereits einmal eine Verfolgungsfahrt mit der Polizei beging, als diese ihn kontrollieren wollten. Das Ganze geschah an einem Montagnachmittag um 13:30 Uhr, bei Schneematsch und Schneefall und regem Verkehr. Die ausgesprochene Strafe hat ihm jedoch offenbar nicht genügend Eindruck gemacht, da er nur 2,5 Jahre später wieder gleich reagierte, als er bemerkte, dass die Polizei ihn kontrollieren wollte (P.________).