15 geln, jeweils begangen am 03.12.2012, sowie wegen widerrechtlicher Aneignung von Kontrollschildern, begangen in der Zeit vom 01.10.2012 bis 02.10.2012 und am 03.12.2012, ausserdem wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und Vergehen gegen das Waffengesetz, jeweils begangen am 27.11.2012, zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 20.00 und einer Busse von CHF 600.00 verurteilt.