Am 19.04.2013 wurde er von der regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland wegen grober Verletzung von Verkehrsregeln, Führen eines Motorfahrzeugs ohne erforderlichen Führerausweis, Fahren ohne Haftpflichtversicherung, Führen eines nicht betriebssicheren Fahrzeuges, Fahren ohne Fahrzeugausweis oder Kontrollschilder, Übertretung der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge, Übertretung der Verkehrsregelverordnung, Verletzung der Verkehrsre-