Am 02.05.2012 wurde er vom Regionalgericht Berner Jura-Seeland, Biel, wegen sexuellen Handlungen mit einem Kind, mehrfach begangen in der Zeit vom 21.06.2011 bis 28.08.2011, zu einer bedingten Geldstrafe von 190 Tagessätzen zu CHF 30.00, unter Auferlegung einer Probezeit von 2 Jahren verurteilt (Zusatzstrafe zum Urteil vom 01.09.2011), was vorliegend jedoch nicht einschlägig ist.