Am 02.03.2012 wurde er von der regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland wegen Verletzung der Verkehrsregeln und Fahrens ohne Führerausweis oder trotz Entzug (Motorfahrzeug), beides begangen am 07.09.2011, zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 20.00 und einer Busse von CHF 400.00 verurteilt. Die Probezeit des Urteils vom 01.09.2011 wurde um 1 Jahr verlängert. Aus den Vorakten ergibt sich, dass der Beschuldigte am 07.09.2011, während der Probezeit des Urteils von O.________, einen Personenwagen trotz entzogenem Ausweis führte. Er fuhr damals ohne Licht und überschritt dabei eine Sicherheitslinie (BJS 11 28140).