Am 01.09.2011 wurde er von der regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland wegen Fahrens ohne Führerausweis, Entwendung zum Gebrauch, Fahren ohne Haftpflichtversicherung, Fahren ohne Fahrzeugausweis oder Kontrollschilder, Übertretung der Verkehrsregelverordnung und Übertretung des Bundesgesetzes über den Wald, begangen je am 23.01.2011, zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 30.00, unter Auferlegung einer Probezeit von 2 Jahren sowie einer Busse von CHF 900.00 verurteilt.