Er zahlt CHF 1'040.00 Miete und gibt CHF 800.00 Essensgeld Zuhause ab (pag. 710 f.). Die aktuelle Entwicklung im Leben des Beschuldigten ist insgesamt erfreulich, wirkt sich aber strafzumessungstechnisch neutral aus. Es sind keine besonderen Elemente ersichtlich, welche sich darüber hinaus strafmindernd auswirken würden. Das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse sind damit neutral zu gewichten. 11.3.2 Vorstrafen Der Beschuldigte wurde in der Vergangenheit bereits mehrmals rechtskräftig und einschlägig verurteilt und bestraft. Die Vorinstanz fasste die Vorstrafen wie folgt zusammen (pag.