14 Schulden ab. Für die Lohnpfändung werden ihm CHF 1'100.00 vom Lohn abgezogen, womit ihm noch CHF 2'500.00 übrigbleiben (pag. 709). Der Beschuldigte ist ledig und hat keine Kinder. Er wohnt nach wie vor im gleichen Haushalt mit seiner Schwester und seiner Mutter und unterstützt insbesondere die Mutter, welche psychisch angeschlagen ist. Er zahlt CHF 1'040.00 Miete und gibt CHF 800.00 Essensgeld Zuhause ab (pag.