695, Arbeitsvertrag pag. 696 ff.) und Angaben des Beschuldigten anlässlich der Berufungsverhandlung (pag 709 ff.) ist er mit seiner Anstellung nach wie vor sehr zufrieden und leistet auch gute Arbeit. So wird dem Beschuldigten nun auch vom Arbeitgeber eine Ausbildung zum Berufsbildner finanziert, damit er die Lehrlinge im Betrieb ausbilden kann. Der Beschuldigte beabsichtigt, bald wieder den Führerschein zu erwerben, dies ist in der Automobilbranche erwünscht. Der Beschuldigte erzielt ein Nettoeinkommen von CHF 3'600.00 (pag. 696, 709). Im Rahmen einer Lohnpfändung zahlt er zurzeit seine