Gemäss seinen eigenen Aussagen sei er geflüchtet, weil er sonst kontrolliert worden wäre und die Polizei dann hätte feststellen können, dass er keinen Führerausweis gehabt hätte und das Auto nicht eingelöst gewesen sei. Zudem wäre es ihm peinlich gewesen, wenn andere Leute gesehen hätten, wie er festgenommen würde. Viele Leute in der Umgebung würden ihn kennen. Er handelte damit aus rein egoistischen Motiven. Es sind keine Umstände ersichtlich, die es dem Beschuldigten verunmöglicht oder erschwert hätten, sich rechtskonform zu verhalten. Es bestand weder eine Notlage noch ist eine eingeschränkte Schuldfähigkeit erkennbar.