Der Beschuldigte fuhr auch dann noch weiter, als er eine Streifkollision mit einem anderen Wagen und eine Kollision mit einem Rollerfahrer hatte und gesehen hatte, dass dieser gestürzt war. Selbst nach diesen Unfällen kam der Beschuldigte nicht zur Vernunft, sondern setze seine gefährliche Fahrt fort. Das Vorgehen des Beschuldigten war äusserst gefährlich und skrupellos gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern. Diese wurden nicht nur abstrakt, sondern teilweise auch konkret durch die Fahrweise des Beschuldigten beträchtlich gefährdet. Es ist nur glücklichen Umständen zu verdanken, dass es zu keinem schwereren Unfall gekommen ist. In seiner Fahrweise manifestierte sich eine besondere