Die Fluchtfahrt des Beschuldigten dauerte 10 Minuten und ereignete sich über eine längere Strecke. Er verletzte in dieser Zeit mehrere Strassenverkehrsregeln in krasser Weise und fuhr dabei auch durch ein Wohnquartier. Die Witterungsverhältnisse waren gut, die Strasse trocken, es war zu dieser Jahreszeit um diese Zeit noch hell draussen. Der Beschuldigte passte sich aber bei der Fluchtfahrt nicht den örtlichen Verhältnissen an. Er fuhr mit massiv übersetzter Geschwindigkeit an einem Freitagabend um ca. 18:00 Uhr, unter anderem auch durch ein Wohnquartier. Auch an einem Karfreitag, 18.00 Uhr ist in einem Wohnquartier mit spielenden Kindern, Fussgängern und Radfahrern zu rechnen.