Rund eine Minute später überschritt er an anderer Stelle die zulässige und signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 50km/h nach Abzug der gesetzlichen Toleranz mit 59 km/h, fuhr also mehr als doppelt so schnell als erlaubt. Mit diesen besonders schwerwiegenden und deutlich ins Gewicht fallenden Geschwindigkeitsüberschreitungen schaffte er bereits ein hohes Risiko für einen Unfall mit Schwerverletzten oder Todesopfern. Nebst den hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen wurde das hohe Unfallrisiko durch die weiteren zahlreichen gefährlichen Fahrmanöver des Beschuldigten zusätzlich erhöht.