Oberstes Ziel des Beschuldigten während dieser 10-minütigen Fluchtfahrt, war es stets, der Polizei zu entkommen. Entsprechend wird nachfolgend auch in der Bemessung der Strafe in Übereinstimmung mit der vorinstanzlichen Beurteilung von einer Handlungseinheit ausgegangen. 11.2 Tatkomponenten 11.2.1 Objektive Tatschwere Ausgangspunkt der Strafzumessung ist das Tatverschulden. Dieses orientiert sich an der Bandbreite möglicher Begehungsweisen innerhalb des vorliegenden Tatbestands und ist somit relativ.