11 vorzubeugen. Dies umso mehr mit Blick darauf, dass der Beschuldigte für die Verletzung der elementaren Verkehrsregeln aufgrund der Strafandrohung ohnehin mit einer Freiheitsstrafe sanktioniert wird. Diese Freiheitsstrafe wird für den Beschuldigten bereits einschneidend sein und hiervon wird genügend abschreckende Signalwirkung ausgehen. Hinsichtlich der Delikte, für welche das Gesetz als Sanktion Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vorsieht, wird als milderes Mittel somit gesondert eine Geldstrafe auszusprechen sein.