Der Beschuldigte brachte in den letzten 5 ½ Jahren eine positive Wendung in sein Leben. Er hat seit den hier zur Beurteilung stehenden Taten nicht mehr delinquiert, er hat eine feste Anstellung. Er kümmert sich um seine Familie, unterstützt seine Mutter und seine Schwester. Zwar trifft es zu, dass der Beschuldigte in der Vergangenheit Geldstrafen nicht bezahlt hat, jedoch liegen diese Geldstrafen lange Zeit zurück und er ist nun seine kumulierten Schulden – darunter auch seine früheren Geldstrafen – im Rahmen einer Lohnpfändung am Abbezahlen.