10.3 Vorgehen im konkreten Fall Obwohl methodisch – wie soeben erwähnt – zuerst die Strafe für jedes einzelne Delikt festzusetzen und erst danach deren Strafart zu bestimmen wäre, kann an dieser Stelle bereits vorweggenommen werden, dass für die Delikte, für welche das Gesetz eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vorsieht, keine Gründe ersichtlich sind, welche für die einzelnen konkreten Delikte eine Freiheitsstrafe bzw. im Rahmen einer Gesamtbetrachtung eine Gesamtfreiheitsstrafe rechtfertigen würde. Der Beschuldigte brachte in den letzten 5 ½ Jahren eine positive Wendung in sein Leben.