10 zubeugen (Notwendigkeitsprognose). Die positive Notwendigkeitsprognose dürfte nur bei (wiederholt) rückfälligen Tätern angenommen werden, welche bereits mit (bedingten und unbedingten) Geldstrafen erfolglos vorbestraft sind. Solche Täter haben aufgrund ihres Vorlebens oder ihrer Einstellung an den Tag gelegt, dass sie sich von Geldstrafen nicht beeindrucken lassen (MAZZUCCHELLI, in: Basler Kommentar, Schweizerisches Strafgesetzbuch, 4. Aufl. 2019, N. 39a zu Art. 41; HEIM- GARTNER, StGB Kommentar, N 2a zu Art. 41).