10. Strafart: Freiheitstrafe/Geldstrafe 10.1 Vorbemerkung Die Vorinstanz beurteilte alle Delikte (mit Ausnahme der Hinderung einer Amtshandlung, welche nur mit Geldstrafe bedroht wird) gemeinsam und sprach hierfür im Rahmen einer Gesamtbetrachtung eine Einheitsstrafe bzw. eine Gesamtfreiheitsstrafe aus (vgl. pag. 552 f., S. 35 f. der Urteilsbegründung). Die Verteidigung beanstandete dieses Vorgehen und rügte zusammenfassend, für die Delikte, welche sowohl eine Freiheitstrafe wie auch eine Geldstrafe vorsehen würden, sei eine Geldstrafe als milderes Mittel auszusprechen (vgl. Parteivortrag, pag.