4.2 Beschuldigter Rechtsanwalt B.________ stellte an der Berufungsverhandlung vom 14. Januar 2021 folgende Anträge (pag. 719 f., 730): 1. Es sei festzustellen, dass die Ziffern I. Ill. und IV des Urteils der Vorinstanz vom 8. Januar 2019 in Rechtskraft erwachsen sind. 2. Der Beschuldigte sei in Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils schuldig zu erklären: a. Der vorsätzlichen Verletzung elementarer Verkehrsregeln; b. Der versuchten Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit c. Dem pflichtwidrigen Verhalten bei Unfall mit Personenschaden d.