_, und 1.2. wegen Führen eines Personenwagens in nicht vorschriftsgemässem Zustand, angeblich begangen in der Zeit von April 2011 bis April 2014 in D.________ infolge Eintritts der Verjährung ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt wurde; 2. A.________ schuldig erklärt wurde wegen 2.1. mehrfacher vorsätzlicher Verletzung elementarer Verkehrsregeln, begangen am 3. April 2015 in D.________; 2.2. versuchter Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, begangen am 3. April 2015 in D.